Unser Schutzkonzept

zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur.der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns. Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept entwickelt, das sich u.a. an der Präventions- ordnung der Deutschen Bischofskonferenz sowie an den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte orientiert. Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungs- leitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen. Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mitarbeitenden wichtig, um uns anvertraute Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.: aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit, Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt, Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen, Förderung ihrer Selbstkompetenzen, entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art. Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz skizziert wird, entspricht im Aufbau dem Modell der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier: 1. Personalauswahl und -entwicklung Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienstvertrags bzw. der Ehrenamts- vereinbarung selbstverständlich. Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen über sexualisierte Gewalt und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen unsere Mit- arbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten. 2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt. 3. Beratungs- und Beschwerdewege Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräfte nimmt die Geschäftsführung entgegen. Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und unsere Klient/innen ist unsere Präventionsbeauftragte Tina.Heidger, Tel. 02651 — 98 69-114, heidger-t@caritas-rma.de — sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten. Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Trier können Sie sich auch an die vom Caritasverband für die Diözese Trier e.V. extern beauftragten Ansprechpersonen wenden … mehr Auch steht uns und Ihnen eine von Kirche und Caritasverband unabhängige externe Beratungsstelle zur Verfügung: Dr..von Ehrenwall´sche Klinik | Dr..med. Katharina Scharping, Walporzheimer Straße 2, 53474.Ahrweiler, Telefon 02641 – 386-107, sekretariat-1@ehrenwall.de Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Bei diesem wird mit der externen Fachberatung das Erlebte besprochen, und es werden — wenn gewünscht — gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungstermine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeigeerstattung) überlegt. 4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von Risikoanalysen wurden zusammengeführt, so dass ganz konkrete Regelungen für unsere einzelnen Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind verbindlich und geben allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit. 5. Qualitätsmanagement Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM-Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprechpartner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention von (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt. 6. Interventionsplan und Nachsorge Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in unseren Diensten ist verpflichtet, Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu melden. Dann greift der Interventionsplan, der im Schutzkonzept detailliert festgehalten ist und wir haben zu reagieren. Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.

Unser Schutzkonzept

zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns ein elementares Anliegen. Unser Ziel ist es, am Aufbau einer Kultur.der Achtsamkeit mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Klient/innen und Patient/innen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenom- mener Situationen und zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Für unsere Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns. Deshalb haben wir ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept entwickelt, das sich u.a. an der Präventionsordnung der Deutschen Bischofs- konferenz sowie an den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte orientiert. Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen. Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Mit- arbeitenden wichtig, um uns anvertraute Menschen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u.a.: aktive Umsetzung der eigenen und der institutionellen Wertehaltung in die Arbeit, Reflektieren des eigenen Verhaltens, Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt, Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intim- sphäre unserer Klient/innen bzw. Patient/innen, Förderung ihrer Selbstkompetenzen, entschiedenes, aber auch besonnenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art. Unser institutionelles Schutzkonzept, das hier kurz skizziert wird, entspricht im Aufbau dem Modell der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier: 1. Personalauswahl und -entwicklung Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Die Vorlage eines (erweiterten) polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben unserer Selbstverpflich- tungserklärung zur Umsetzung von Schutzkonzept und Verhaltenskodex sind bei Abschluss des Dienst- vertrags bzw. der Ehrenamtsvereinbarung selbst- verständlich. Alle Mitarbeitenden werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen über sexualisierte Gewalt und deren Prävention und gewinnen so Handlungssicherheit. Wir schulen unsere Mitarbeitenden passend zum jeweiligen Arbeitsfeld durch Infoveranstaltungen unserer Präventionsbeauftragten, die Teilnahme- möglichkeit an Arbeitsfeld-spezifischen externen Fortbildungen bis hin zu Inhouse-Schulungen mit externen Fachleuten. 2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung Der Verhaltenskodex ist Bestandteil unseres Schutz- konzeptes und beschreibt die Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz unserer Klient/innen bzw. Patient/innen und Mitarbeitenden. Er wird mit dem Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung als verbindlich anerkannt. 3. Beratungs- und Beschwerdewege Wer in unseren Diensten und Einrichtungen sexuelle Grenzverletzungen erfahren hat, kann entweder direkt oder nach vorheriger Beratung unser Beschwerdemanagement in Anspruch nehmen. In allen Diensten ist grundsätzlich die jeweilige Leitung für die Annahme von Beschwerden zuständig; Beschwerden über Leitungskräfte nimmt die Geschäftsführung entgegen. Direkte Ansprechpartnerin für unsere Mitarbeitenden und unsere Klient/innen ist unsere Präventions- beauftragte Tina.Heidger, Tel. 02651 — 98 69-114, heidger-t@caritas-rma.de — sie klärt mit den Betroffenen die Situation, ist aber auch verpflichtet, Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch an die Geschäftsführung weiterzuleiten. Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Trier können Sie sich auch an die vom Caritas- verband für die Diözese Trier e.V. extern beauftragten Ansprechpersonen wenden … mehr Auch steht uns und Ihnen eine von Kirche und Caritasverband unabhängige externe Beratungsstelle zur Verfügung: Dr..von Ehrenwall´sche Klinik | Dr..med. Katharina Scharping, Walporzheimer Straße 2, 53474.Ahrweiler, Telefon 02641 – 386-107, sekretariat-1@ehrenwall.de Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos und anonym. Betroffene nehmen selbst Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Bei diesem wird mit der externen Fachberatung das Erlebte besprochen, und es werden — wenn gewünscht — gemeinsam nächste Schritte (z.B. weitere Beratungs- termine, Beschwerde beim Caritasverband oder Anzeigeerstattung) überlegt. 4. Dienstanweisung und hausinterne Regelung Der erstellte Verhaltenskodex und die Inhalte von Risikoanalysen wurden zusammengeführt, so dass ganz konkrete Regelungen für unsere einzelnen Arbeitsbereiche erstellt werden konnten. Diese sind verbindlich und geben allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit. 5. Qualitätsmanagement Das Institutionelle Schutzkonzepte ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (QM). Unser digitalisiertes QM-Handbuch ist allen hauptamtlichen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich. Ehrenamtliche werden über die für sie wichtigen QM- Regelungen von ihren hauptamtlichen Ansprech- partner/innen informiert. Das Schutzkonzept wird bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Ver- änderungen oder spätestens nach fünf Jahren evaluiert und ggf. angepasst. Dabei werden auch fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention von (sexualisierter) Gewalt berücksichtigt. 6. Interventionsplan und Nachsorge Jeder haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende in unseren Diensten ist verpflichtet, Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu melden. Dann greift der Interventionsplan, der im Schutz- konzept detailliert festgehalten ist und wir haben zu reagieren. Betroffene müssen schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommen, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.