Rechtsanwalt thematisierte Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung
13.4.2024 | „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln
kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder
behördlichen Dingen. Trotz des schönen Wetters folgten 22 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David
Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph
Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM
– Katholischen Verein für soziale Dienste, in
der Katholischen Familienbildungsstätte Bad
Neuenahr-Ahrweiler.
Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die
Aufgaben des Betreuungsvereins vor,
während Rechtsanwalt David Schnöger
rechtliche Informationen zur Vorsorge-
vollmacht gab. So muss der Verfasser einer
Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein. Auch
Form und Inhalt eines solchen Dokuments
sind entscheidend. Näher ging Rechtsanwalt
Schnöger auf die Sonderbestimmungen §
1829, 1831 u. 1832, weshalb auch ältere
Vollmachten einer Prüfung unterzogen
werden, inwieweit dort ärztliche Zwangs-
maßnahmen nach § 1832 BGB – alt 1906a
BGB – Erwähnung finden oder nicht.
Außerdem sei es notwendig, bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auf gewissen Form-
erfordernisse zu achten und diese durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler
durchführen zu lassen, damit z.B. bei einem späteren Umzug ins Heim Grundstücksgeschäfte oder der Verkauf des
Hauses problemlos abgewickelt werden können.
Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung ein und erläuterte, was sich durch die
Betreuungsrechtsreform im Betreuungsrecht verändert hat. Mit der Reform konnten die Rechte betreuter Personen
gestärkt, ihre Selbstbestimmung gesteigert werden, womit betreute Personen jetzt auch mehr in die sie betreffenden
Angelegenheiten eingebunden sind.
Außerdem wollten Teilnehmende wissen, was zu tun ist, wenn man eine rechtliche Vertretung für den Notfall
bestimmen möchte, jedoch keine Angehörigen hat und niemanden kennt, dem man zu Hundertprozent vertraut. In
diesem Fall wäre es ratsam, bei einem der Betreuungsvereine nachzufragen und in einer Betreuungsverfügung eine
entsprechende Person zu benennen, die dann durch das Amtsgericht zum potenziellen Betreuer bestellt und später in
seinen Aufgaben kontrolliert wird. Unterstützung erfahren diese ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer durch die
Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler, die diese individuell beraten, begleiten und schulen. Die Zuhörerinnen und
Zuhörer dankten David Schnöger und Ralph Seeger für den informativen Abend und die klare Präsentation der
teilweise schwierigen Sachverhalte.
Zum Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer:innen und Vorsorgebevollmächtigte“ mit Dipl.
Sozialpädagoge Ralph Seeger am Dienstag, 7. Mai 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad
Neuenahr, Weststraße 6, kann man sich schon jetzt beim SKFM anmelden. Wer sich außerdem für eine Vorsorge-
vollmacht oder eine Betreuungsverfügung interessiert oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will,
sollte sich in Verbindung setzen mit:
SKFM
Katholischer Verein für Soziale Dienste
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Tel. 02641 – 20 12 78
info@skfm-ahrweiler.de
www.skfm-ahrweiler.de
Rechtsanwalt thematisierte
Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung
13.4.2024 | „Wie kann ich Vorsorge für den Fall
treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht
mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht
um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen,
finanziellen oder behördlichen Dingen. Trotz des
schönen Wetters folgten 22 Personen den
Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und
Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnitts-
mitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für
soziale Dienste, in der Katholischen Familie-
nbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben
des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt
David Schnöger rechtliche Informationen zur
Vorsorgevollmacht gab. So muss der Verfasser einer
Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein. Auch Form
und Inhalt eines solchen Dokuments sind ent-
scheidend. Näher ging Rechtsanwalt Schnöger auf die
Sonderbestimmungen § 1829, 1831 u. 1832, weshalb
auch ältere Vollmachten einer Prüfung unterzogen
werden, inwieweit dort ärztliche Zwangsmaßnahmen
nach § 1832 BGB – alt 1906a BGB – Erwähnung
finden oder nicht. Außerdem sei es notwendig, bei der
öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
auf gewissen Formerfordernisse zu achten und diese
durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der
Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen,
damit z.B. bei einem späteren Umzug ins Heim
Grundstücksgeschäfte oder der Verkauf des Hauses
problemlos abgewickelt werden können.
Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema
Betreuungsverfügung ein und erläuterte, was sich
durch die Betreuungsrechtsreform im Betreuungsrecht
verändert hat. Mit der Reform konnten die Rechte
betreuter Personen gestärkt, ihre Selbstbestimmung
gesteigert werden, womit betreute Personen jetzt
auch mehr in die sie betreffenden Angelegenheiten
eingebunden sind.
Außerdem wollten Teilnehmende wissen, was zu tun
ist, wenn man eine rechtliche Vertretung für den
Notfall bestimmen möchte, jedoch keine Angehörigen
hat und niemanden kennt, dem man zu Hundert-
prozent vertraut. In diesem Fall wäre es ratsam, bei
einem der Betreuungsvereine nachzufragen und in
einer Betreuungsverfügung eine entsprechende
Person zu benennen, die dann durch das Amtsgericht
zum potenziellen Betreuer bestellt und später in
seinen Aufgaben kontrolliert wird. Unterstützung
erfahren diese ehrenamtlichen Betreuerinnen und
Betreuer durch die Betreuungsvereine im Kreis
Ahrweiler, die diese individuell beraten, begleiten und
schulen. Die Zuhörerinnen und Zuhörer dankten David
Schnöger und Ralph Seeger für den informativen
Abend und die klare Präsentation der teilweise
schwierigen Sachverhalte.
Zum Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche
Betreuer:innen und Vorsorgebevollmächtigte“ mit Dipl.
Sozialpädagoge Ralph Seeger am Dienstag, 7. Mai
2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familien-
bildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, kann
man sich schon jetzt beim SKFM anmelden. Wer sich
außerdem für eine Vorsorgevollmacht oder eine
Betreuungsverfügung interessiert oder selbst eine
ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich
in Verbindung setzen mit:
SKFM
Katholischer Verein für Soziale Dienste
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Tel. 02641 – 20 12 78
info@skfm-ahrweiler.de
www.skfm-ahrweiler.de